Beschränkung von PFAS

Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) liegt ein Vorschlag zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor. Der Vorschlag wurde von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
Es handelt sich um eines der umfangreichsten Beschränkungsdossiers seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung, umfasst ca. 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe und zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Ausnahmen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben (Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel etc.).
Hintergrund ist, dass PFAS vermehrt in der Umwelt auftreten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Umwelt und Gesundheit schädigen könnten. Daher hat die Stoffgruppe eine hohe Umweltrelevanz und benötigt dementsprechend einen sorgfältigen regulatorischen Rahmen. Jedoch verfügen PFAS über besondere physikalische, chemische und biologische Eigenschaften, die nicht so einfach substituiert werden können. Zutreffend ist dies insbesondere im High-Tech-Bereich, wo die Anwendung von PFAS-Materialien essenziell ist.
Beispiel:
Die Herstellung von Membranen für Brennstoffzellen oder für die Wasserelektrolyse, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Ein undifferenziertes Verbot der ganzen Stoffgruppe hätte demnach auch negative Konsequenzen für die Zielerreichung des „Green Deals“.
Wissenschaftlich bewertet wird der Vorschlag von den Ausschüssen der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC).
Die Betroffenheit und das Substitutionspotential einzelner Produktsektoren wird in der Datei „ Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 betrachtet.
Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Die DIHK-Handlungsempfehlungen finden Sie auf der Internetseite der DIHK.
IHK-Forderungen:
Die Verwendung von ca. 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) soll beschränkt werden. Wegen ihrer besonderen Eigenschaften können Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) nicht einfach substituiert werden, vor allem im High-Tech-Bereich. Auch Gummiartikel und Weichplaste sind betroffen.
Der Umgang mit PFAS erfordert einen differenzierten Bewertungs- und Regelungsansatz, kein pauschales Verbot. Zusätzlich Übergangsfristen schaffen und Ausnahmen ermöglichen!